Rechtliche Grundlagen

Die redundanten Seilzugangs- und Positionierungstechniken –kurz: Industrieklettern- sind ein international anerkanntes Arbeitsmittel auf der Grundlage der EU Richtlinie 2009/104/EG.

Diese wird in Deutschland umgesetzt in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), konkretisiert in der TRBS 2121 Teil 3.

Als solches ist das Industrieklettern anderweitigen Arbeitsmitteln, wie Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen gleichgestellt.

§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) in Verbindung mit §3 der Betriebsicherheitsverordnung  (BetrSichV) fordert vor Aufnahme von Arbeitstätigkeiten in absturzgefährdeten Bereichen die Ermittlung der mit dem Zugangsverfahren, dem Arbeitsverfahren und dem Arbeitsumfeld zusammenhängenden Gefährdungen für die ausführenden Mitarbeiter.

Ebenso wird die Bestimmung von Maßnahmen zum Ausschluss oder zur Minimierung dieser Gefahren und die Erstellung von Betriebsanweisungen zur sicheren Umsetzung der geplanten Arbeiten gefordert.

Die Technische Regel zur Betriebssicherheit (TRBS) 1111 konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Mindestanforderungen an eine Gefährdungsermittlung (GE) und gibt die grobe Form der schriftlichen Dokumentation ebendieser vor.

Auf Grundlage dieser objektbezogenen Gefährdungsermittlung arbeiten wir die objektbezogenen Betriebsanweisung (BA) aus, in der die Zugangswege, Anschlagpunkte, Tätigkeitsbereiche und im Notfall erforderliche Rettungsverfahren beschrieben wird, um verunfallte Mitarbeiter schnell und geordnet in den nächsten durch die Rettungsdienste begehbaren Bereich evakuieren zu können.

Da die einfachen Rettungsdienste nicht an die Arbeitsorte von Höhenarbeitern gelangen können, werden Rettungen von Kollegen (Prinzip der Kollegenrettung) durchgeführt. Daher arbeiten Höhenarbeiter immer mindestens in Zweierteams, wobei immer mindestens ein verantwortlicher Aufsichtsführender Höhenarbeiter (FISAT Level 3) vor Ort sein muss.

Zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit besagt die Betriebssicherheitsverordnung, dass die Seilzugangstechnik angewendet werden darf, „wenn die Gefährdungsermittlung ergibt, dass die betreffende Arbeit sicher durchgeführt werden kann.”

 Diese sichere Durchführung der Arbeiten wird durch die Zertifizierung der Anwender und der verwendeten Einzelkomponenten gewährleistet.

 Als Dachverband für unsere Tätigkeiten agiert der Fach- und Interessenverband für Seilunterstütze Arbeitstechniken e.V. – kurz FISAT– seit über 20 Jahren als beratender Partner der Berufsgenossenschaften und der Versicherungsträger.

Der FISAT ist ein Gütesiegel für sichere und effiziente Höhenarbeiten.

Er stellt durch seine Ausbildungsverordnung, sein Zertifizierungssystem und die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen (ArbSchG § 12) jährlichen Wiederholungsunterweisungen den hohen Ausbildungsstand der Anwender von Seilzugangstechnik deutschland- und europaweit sicher.