Die Durchführung von Höhenarbeiten ist durch zahlreiche Richtlinien und Gesetze geregelt, die der Arbeitssicherheit und der Verhütung von Unfällen dienen. Hier finden Sie relevante Richtlinien, Gesetze und Verordnungen, die für die Durchführung von Höhenarbeiten bzw. seilunterstützte Arbeiten gelten.
Relevante europäische Richtlinien:
- EU Richtlinie 2009/104/EG
- PSA-Benutzungsrichtlinie 89/656 EWG
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit
Relevante nationale Gesetze:
- Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2: „Recht auf körperliche Unversehrtheit“:
GG Artl. 2, Abs. 2 - Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit:
Arbeitsschutzgesetz - Bürgerliches Gesetzbuch:
BGB § 618 „Pflicht zu Schutzmaßnahmen“ - 7.tes Sozialgesetzbuch „Gesetzliche Unfallversicherung“:
SGB VII
Verordnungen des Gesetzgebers:
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Ausfertigung vom 03.02.2015):
Betriebssicherheitsverordnung - Verordnung über Arbeitsstätten (Ausfertigung vom 12.08.2004):
Arbeitsstättenverordnung - Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.1):
Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen - PSA Benutzungsverordnung:
PSA-BV
Technische Regeln zur Betriebssicherheit:
- Technische Regel zur Betriebssicherheit 1111 „Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung“:
TRBS 1111 - Technische Regeln zur Betriebssicherheit 2121:
Gefährdung von Personen durch Absturz: Allgemeine Anforderungen
Teil 1: Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten
Teil 2: Bereitstellung und Benutzung von Leitern
Teil 3: Bereitstellung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen
Teil 4: Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln
Regeln, Verordnungen und Informationen der Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften:
- DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1):
Grundsätze der Prävention - DGUV-Information 201-057:
Absturzsicherung in der Bauwirtschaft - DGUV-Information 201-056:
Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern - DGUV Information 212-001:
Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren - DGUV Information 201-018 (ehemals BGI 772):
Einsatz von handbetriebenen Arbeitssitzen - DGUV Regel 112-198 (ehemals BGR 198):
Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz - DGUV Regel 112-199 (ehemals BGR 199):
Retten aus Höhen und Tiefen mit Persönlichen Absturzschutzausrüstungen - DGUV Grundsatz 312-906 (ehemals BGG 906):
Sachkunde für PSAgA - BGI 778:
Regeln bei Turm- und Schornsteinbauarbeiten - DGUV Grundsatz 312-001:
Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen
Normen, Richtlinien:
- FSR des Fisat:
Sicherheits- und Arbeitsrichtlinie des FISAT für Seilzugangs- und Positionierungstechniken - DIN 4426: