Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit bei Höhenarbeiten – Arbeiten in der Höhe haben naturgemäß ein höheres Gefährdungspotential als Tätigkeiten auf dem standsicheren Boden. Die Berufsgenossenschaften stufen Dächer und hoch gelegene Arbeitsplätze per se als gefährlich ein, denn statistisch gesehen sind über die Hälfte aller tödlichen Arbeitsunfälle Absturzvorkommisse bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen. Im Bezug auf das gesamte Unfallgeschehen (letale wie nicht-letale Unfälle) hat der Bereich Absturz zwar nur einen Anteil von 8,5% (Zahlen am Beispiel 2013), verursacht jedoch über 60% der Gesamtkosten für Behandlung und Rehabilitation. Dem entsprechend rückt der Bereich Absturzgefährdung zunehmend in den Fokus der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Kontrollinstanzen. Gerade im Umfeld von Industriewerken und größeren Baustellen müssen alle Gewerke zukünftig mit deutlich mehr Kontrollen vor Ort und auch im Vorfeld rechnen.

Branchenübergreifend kommen fast alle Gewerke immer wieder in die Situation Arbeiten in der Höhe ausführen zu müssen. Doch sind Sie und Ihre Mitarbeiter dafür gerüstet? Es gibt eine Fülle von Vorschriften zu beachten und das Arbeitsschutzgesetz verlangt vom Arbeitgeber die mit den vorgesehenen Tätigkeiten am jeweiligen Leistungsort zusammenhängenden Gefährdungen zu ermitteln, Schutzmaßnahmen zu bestimmen, die erste Hilfe zu organisieren und eine eventuell notwendige (technische) Rettung von in der Höhe verunfallten Arbeitnehmern zu gewährleisten. Diese objektbezogene Gefährdungsermittlung muss schriftlich erfolgen und sich in Ihrer Form nach der Technischen Regel zur Betriebssicherheit 1111 richten. Des Weiteren muss jeder Arbeitnehmer, der für Höhenarbeiten eingesetzt wird entsprechend geschult sein (je nach Tätigkeit PSAgA nach DGUV Regeln 112-198 / 112-199 oder FISAT L1-3) sowie körperlich und geistig geeignet (G41) sein. Diese Schulung muss jährlich in sogenannten Wiederholungsunterweisungen (ArbSchG §12) aufgefrischt werden.

Gerade Betriebe, die nicht häufig mit Thematiken wie Gefährdungsermittlungen, Rettungskonzepten oder den Möglichkeiten der Schaffung von gesichertem Zugang und  Fortbewegung an absturzgefährdeten Arbeitsplätzen in Berührung kommen, erreichen hier schnell Ihre Grenzen. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und unsere Erfahrung und konzentrieren Sie sich auf Ihre Kerntätigkeiten. Der Industriekletterservice Nord hat über 10 Jahre Erfahrung im Bereich Höhenarbeiten und Arbeitsschutz, die Sie sich jederzeit zu Nutze machen können. Wir analysieren Ihr Vorhaben, erarbeiten Sicherungskonzepte, schreiben für Sie rechtssichere Gefährdungsermittlungen und Betriebsanweisungen, übernehmen für Sie Aufsichtsführung und Rettungsgewährleistung, schulen Ihr Personal und helfen Ihnen dabei Ihre Arbeitgeberpflichten zu wahren und sichere Abläufe auf Ihren Bauvorhaben zu gewährleisten. Im Zweifelsfall bringen wir Ihr Personal auch an Orte, die man nur als Industriekletterer erreicht und übernehmen dabei die Positionierung und Absicherung. Dank regelmäßiger Fort- und Weiterbildung sind wir immer auf dem neusten Stand, wenn es um die Arbeitssicherheit geht. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Arbeiten in der Höhe? Mit Sicherheit!

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit

  • Beratung und Bedarfsanalyse
  • Erstellen von objektbezogenen Gefährdungsanalysen, Zugangs-, Arbeits- und Rettungskonzepten und Betriebsanweisungen
  • externe Aufsichtsführung bei Höhenarbeiten zur Wahrung Ihrer Unternehmerpflichten
  • externe Rettungsgewährleistung bei Höhenarbeiten zur Wahrung Ihrer Unternehmerpflichten
  • Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT nach AGBF)
  • Schulung Ihres Personals (PSAgA Schulung nach DGUV-Regeln 112-198 / 112-199, Fisat L1-L3, DGUV-Grundsatz 312-906)
  • Wiederholungsunterweisungen (PSAgA) für Ihr Personal
  • jährliche Sachkundigenprüfung von PSAgA nach DGUV-G 312-906
  • jährliche Sachkundigenprüfung von Steigleitern, Steigschutzsystemen und Steigeisengängen nach ASR A1.8 und DGUV-I 208-032
  • Fremdabsicherung anderer Gewerke bei Höhenarbeiten
  • Befahrung von Behältern (Behälterbefahrung), Silos und Beengten Räumen nach DGUV-I 113-004 (Confined Spaces Entry)
  • Rettungsgewährleistung aus Behältern, Silos und Beengten Räumen nach DGUV-I 113-004 (Confined Spaces Rescue)
  • Installation von Personenauffangnetzen
  • Beratung, Planung, Verkauf, Montage und Prüfung von permanenten Absturzsicherungssystemen (Auffang- und Rückhaltesysteme, Sekuranten/Einzelanschlagpunkte, Seil- und Schienensysteme)
  • Planung, Vermietung, Montage und Abnahme von temporären Absturzsicherungssystemen (Dachgeländer, Lifelines, Seitenschutz, Personenauffangsetze, Höhensicherungsgeräte, Höhenrettungsgeräte, mobile Anschlagpunkte, PSAgA)