Absturzsicherungen

Bei jeder Art von Tätigkeit auf Dächern, an Fassaden, auf Türmen, in Schächten oder in anderweitig absturzgefährdeten Bereichen sind Absturzsicherungen laut Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Die jeweiligen Landesbauordnungen, die Arbeitsstättenverordnung und die technischen Regeln für Arbeitsstätten sowie die relevanten Normen und das berufsgenossenschaftliche Regelwerk stellen klare Anforderungen an die Beschaffenheit von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen in absturzgefährdeten Bereichen und an den Zugang zu diesen. Als absturzgefährdet gelten  Bereiche bereits ab 1m möglicher Fallhöhe bzw. ab einer Annäherung von 2m an eine Absturzkante.

Gründe für regelmäßige Arbeiten auf Dächern oder in anderweitig absturzgefährdeten Bereichen gibt es viele. Seien es die vorgeschriebenen, regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen an z.B. elektrischen Betriebsmitteln, Rauchabzugsklappen und Blitzschutzanlagen oder regelmäßige Wartungen und Kontrollen an Antennenanlagen oder Klimaaufbauten auf Dächern. Bereits durch Tätigkeiten wie Prüfungen, die planmäßig einmal im Jahr verrichtet werden müssen gilt der entsprechende Bereich laut Arbeitsstättenverordnung als Arbeitsplatz, der einer Fülle von Anforderungen (DIN EN 4426, Technische Regeln für Arbeitsstätten, MBO) genügen muss.

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